Mandra: ELGA-Anträge für Brandopfer bis 20.8.
Die Einreichung von Entschädigungsanträgen bei der Landwirtschaftsversicherung ELGA für die Brandopfer der Gemeinde Mandra–Eidyllia hat begonnen, mit einer Frist bis Donnerstag, den 20. August. Die Anträge werden im Gemeindebezirk Oinoi eingereicht.
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Die Einreichung von Entschädigungsanträgen bei der Landwirtschaftsversicherung ELGA für die Brandopfer der Gemeinde Mandra–Eidyllia hat begonnen. Die Einreichungsfrist endet am Donnerstag, den 20. August 2026, was denjenigen, die Schäden erlitten haben, nur wenig Zeit lässt. Die Gemeinde ruft die Betroffenen zu rechtzeitiger Einreichung auf, damit die Erfassungs- und Bewertungsverfahren umgehend in Gang kommen. Die Anträge betreffen ausschließlich den landwirtschaftlichen Teil der Schäden. Sie sind getrennt von den Wohn- und staatlichen Unterstützungsmaßnahmen zu sehen, die von der interministeriellen Sitzung angekündigt wurden.
Abgedeckt werden Schäden an der Pflanzenproduktion und an Infrastruktur. Zur Infrastruktur zählen Maschinen, Lagerhallen und ähnliche Einrichtungen, die für die landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt werden. Diese Unterscheidung ist bedeutsam, da jede Kategorie nach unterschiedlichen Kriterien bewertet wird. Wohnhäuser und sonstige Gebäude fallen unter eine andere Entschädigungsregelung. Anspruchsberechtigte, die beide Schadensarten haben, müssen getrennte Anträge einreichen.
Für die Einreichung sind zwei Formulare erforderlich: die ELGA-Meldung und die Schadenserklärung für Pflanzenproduktion und Infrastruktur. Dem Antrag beizufügende Unterlagen sind der Personalausweis, die Steuernummer, die Bankkontonummer, eine Kontakttelefonnummer sowie Angaben zum ständigen Wohnsitz. Die Vollständigkeit der Unterlagen bestimmt die Geschwindigkeit des Verfahrens. Unvollständige Anträge werden zur Ergänzung zurückgeschickt.
Einreichungsort sind das Gemeindeamt und das Gemeindebüro des Gemeindebezirks Oinoi. Die Adresse lautet Palea Ethniki Odos Athinon–Thivon, Oinoi Attikis, Postleitzahl 190 12. Die Kontakttelefonnummer ist 22630 51271. Betroffene können sich dort für Klärungen zu den Unterlagen melden. Eine elektronische Einreichungsmöglichkeit wurde nicht angekündigt.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass je früher der Antrag eingereicht wird, desto schneller die Ortsbesichtigung des Gutachters auf dem Feld oder in der Anlage geplant wird. Die Ortsbesichtigung ist die entscheidende Stufe des Verfahrens, da aus ihr die Höhe der Entschädigung hervorgeht. Eine Verzögerung bei der Einreichung führt zu einer Verzögerung der Bewertung und letztlich der Auszahlung. In einer Mitteilung erklärt die Gemeinde, sie „stehe weiterhin an der Seite der Betroffenen, mit dem Ziel, die Schäden so schnell wie möglich zu erfassen und diejenigen zu unterstützen, die vom Brand betroffen wurden“. Die Frist wurde nicht verlängert.
Die Brände des Sommers in Westattika hinterließen umfangreiche Schäden sowohl an Wohnhäusern als auch an landwirtschaftlichen Flächen. Die Wiederherstellungsverfahren laufen parallel auf mehreren Ebenen. Bereits angekündigt wurden fünf Unterstützungsmaßnahmen für Brandopfer, während die Anträge auf staatliche Nothilfe bereits früher begonnen haben. Im Umweltbereich sollen erosionsschützende Arbeiten vor dem 15. September beginnen. Anspruchsberechtigte müssen jede Frist gesondert im Blick behalten.
Attica Today wird eine etwaige Fristverlängerung veröffentlichen, sobald sie bekanntgegeben wird. Betroffene werden aufgerufen, die Einreichung nicht auf die letzten Tage zu verschieben. Mehr aus Westattika auf der Seite Westattika. ELGA veröffentlicht seine Mitteilungen auf der offiziellen Website. Die Auszahlungen folgen dem Abschluss der Bewertungen.
Πηγές
- Πρωτογενείς πηγέςΑποζημιώσεις ΕΛΓΑ για τους πυρόπληκτους της Μάνδρας: Αιτήσεις έως τις 20 Αυγούστου στην Οινόη — ΘΡΙΑΣΙΟ · δημοσιεύθηκε 2026-08-13 · ανακτήθηκε 2026-08-13