Persönlicher Assistent: Antragsplattform startet
Die Plattform des Programms «Persönlicher Assistent» öffnete am Mittwoch, den 26. August 2026, Anträge werden bis Freitag, den 27. November 2026 angenommen.
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Die elektronische Plattform des Programms «Persönlicher Assistent» öffnete am Mittwoch, den 26. August 2026 unter der Adresse prosopikosvoithos.gov.gr, wie einem Bericht von lawandorder.gr zu entnehmen ist. Interessierte können Anträge bis Freitag, den 27. November 2026 einreichen. Das Programm richtet sich an Menschen mit Behinderungen und zielt darauf ab, persönliche Unterstützung zur Erfüllung des täglichen Bedarfs zu bieten. Die Inbetriebnahme der Plattform gibt Tausenden von interessierten Menschen im ganzen Land die Möglichkeit, sofort eine elektronische Antragstellung durchzuführen. Die Schaffung einer speziellen elektronischen Plattform zielt darauf ab, das Antragsverfahren zu vereinfachen, ohne dass eine physische Präsenz bei einer öffentlichen Dienststelle erforderlich ist.
Anträge können von Personen im Alter von 16 bis 67 Jahren eingereicht werden, wobei die Altersgrenze in Sonderfällen bis auf 75 Jahre erweitert werden kann, wie die Quelle anmerkt. Eine grundlegende Voraussetzung ist ein Behinderungsgrad von mindestens 67%. Darüber hinaus wird ein Einkommenskriterium angewendet, da das jährliche Haushaltseinkommen EUR 35.000 nicht übersteigen darf, damit sich das Programm an Haushalte mit spezifischen wirtschaftlichen Merkmalen richtet. Diese drei Kriterien—Alter, Behinderungsgrad und Einkommen—wirken kumulativ, d. h. sie müssen alle gleichzeitig erfüllt werden, damit eine Person als anspruchsberechtigt für das Programm gilt. Die kombinierte Anwendung dieser drei Kriterien zielt darauf ab, die Leistung an Haushalte zu lenken, die echte Pflegebedürfnisse mit begrenzten wirtschaftlichen Ressourcen verbinden.
Der Höchstwert der monatlichen Leistung beträgt EUR 1.939 pro Anspruchsberechtigten, ein Betrag, der nach dem Bericht Dienstleistungen der persönlichen Hilfe zur Erleichterung des täglichen Lebens von Menschen mit Behinderungen abdecken soll. Für viele Familien im ganzen Land signalisiert die Inbetriebnahme der Plattform die praktische Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, sofern die vom Programm festgelegten Alters-, medizinischen und Einkommenskriterien erfüllt sind. Der Betrag der monatlichen Leistung stellt, wie angekündigt, eine Obergrenze dar und kann je nach den Bedürfnissen jedes Anspruchsberechtigten unterschiedlich ausfallen, obwohl keine weiteren Einzelheiten zur Berechnung mitgeteilt wurden. Die Veröffentlichung des Höchstbetrags zielt darauf ab, interessierten Personen ein klares Bild des Leistungsbetrags vor der Antragstellung zu vermitteln.
Die Anträge bleiben für etwa drei Monate offen, da die Frist am Freitag, den 27. November 2026 endet. Interessierte Personen werden aufgefordert, vorausschauend zu prüfen, ob sie die Alters-, Behinderungsgrad- und Einkommenskriterien erfüllen, bevor sie ihren Antrag über die Plattform prosopikosvoithos.gov.gr einreichen. Bis heute wurden keine zusätzlichen Fristverlängerungen angekündigt, was es wichtig macht, die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor Ende der Einreichungsfrist vorzubereiten. Die Einhaltung der Frist vom 27. November 2026 wird als entscheidend erachtet, da Anträge außerhalb des vorgesehenen Zeitraums voraussichtlich nicht von der Plattform akzeptiert werden.
Πηγές
- Μέσα ενημέρωσηςΠροσωπικός Βοηθός: Από σήμερα ξεκινούν οι αιτήσεις – Ποιοι είναι οι δικαιούχοι — Lawandorder.gr · δημοσιεύθηκε 2026-08-26 · ανακτήθηκε 2026-08-26