Umzugsförderung jetzt in acht weiteren Gebieten
Das Förderprogramm für die dauerhafte Ansiedlung in der Provinz wird auf acht neue Regionalbezirke ausgeweitet, Anträge werden für Oktober 2026 erwartet.
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Das Förderprogramm für die dauerhafte Ansiedlung von Einwohnern in der Provinz wird auf acht weitere Regionalbezirke ausgeweitet; die entsprechenden Anträge sollen im Oktober 2026 geöffnet werden. Die Antragsplattform soll für Kastoria, Kilkis, Serres, Florina, Pella, Drama, Kozani und Grevena freigeschaltet werden. Gleichzeitig werden Gebiete in Epirus in den Plan aufgenommen: Das Programm wird auf sieben der acht Gemeinden des Regionalbezirks Ioannina sowie auf die Gemeinden Souli und Filiates in Thesprotia ausgeweitet. Für diese Gebiete steht zunächst der Erlass einer gemeinsamen Ministerialentscheidung aus, nach der die Antragstellung freigeschaltet wird.
Das Programm richtet sich an alle, die ihren Hauptwohnsitz und den Mittelpunkt ihres Alltagslebens in ein Gebiet verlegen, das in die Maßnahme einbezogen ist, wobei sowohl Einpersonen- als auch Mehrpersonenhaushalte teilnahmeberechtigt sind. In der neuen Phase des Programms wird die Förderung von bis zu 10.000 Euro zur Hälfte bereits vor dem Umzug selbst ausgezahlt – eine Änderung, die sich von der geltenden Regelung unterscheidet, bei der der größere Teil des Betrags erst nach Abschluss der Umsiedlung ausgezahlt wurde. Als Beispiel für die bisherige Anwendung wird die bereits laufende Umsetzung in Evros genannt, bei der keine Einkommens- oder Alterskriterien gelten, während die tatsächliche Umsiedlung der Berechtigten in das von ihnen gewählte Gebiet weiterhin Voraussetzung bleibt.
Die geografische Ausweitung des Programms auf zwei unterschiedliche Regionen, Westmakedonien und Epirus, zeigt, dass die Planung sich nicht auf eine einzige Zone des Landes beschränkt, sondern Gebiete erfassen soll, die gemeinsam haben, dass ihre Bevölkerung in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen ist. Im Fall des Regionalbezirks Ioannina lässt die Aufnahme von sieben der acht Gemeinden eine Gemeinde außen vor, ohne dass klargestellt wird, welche, während sich die Maßnahme in Thesprotia auf die Gemeinden Souli und Filiates beschränkt. Für Haushalte, die eine Umsiedlung erwägen, erweitert der Wegfall der Voraussetzung, am Ansiedlungsort eine Arbeitsstelle zu finden, den Kreis der potenziell Berechtigten erheblich, da die Aufnahme nicht mehr vom Vorhandensein einer konkreten Arbeitsstelle im Vorfeld abhängt. Die vorgesehene teilweise Vorauszahlung des Betrags vor dem Umzug dürfte den Haushalten zudem finanziell in der Übergangsphase entgegenkommen, in der die Ausgaben üblicherweise erhöht sind.
Die endgültige Freischaltung der Plattform für die acht neuen Regionalbezirke wird für Oktober 2026 angesetzt, während der Beginn der Antragstellung für die Gebiete in Epirus weiterhin an den Erlass der gemeinsamen Ministerialentscheidung gebunden ist. Diese Entwicklung reiht sich in die breitere Debatte über die Wirtschaft der ländlichen Regionen des Landes ein, ebenso wie in Fragen der Gesellschaft und der demografischen Wiederbelebung von Gebieten, die in den letzten Jahren Bevölkerung verloren haben.
Πηγές
- Μέσα ενημέρωσηςΣε οκτώ περιοχές επεκτείνεται το πρόγραμμα επιδότησης έως 10.000 ευρώ για μόνιμη εγκατάσταση στην περιφέρεια — koinignomi.gr · δημοσιεύθηκε 2026-09-29 · ανακτήθηκε 2026-09-29